Hausordnung

Hausordnung – Altstadt Appartements Augsburg

Lieber Mieter,
um ein angenehmes Wohnklima für Sie und die anderen Mieter aufrecht erhalten zu können, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

  • Die Mieträume sind ausschließlich zur eigenen Nutzung durch den Mieter als Wohnraum bestimmt. Jede (auch teilweise) Gebrauchsüberlassung an Dritte ist untersagt.
  • Der Mieter darf in Räumen, die nicht besonders dafür hergerichtet sind, keine Kochgelegenheiten, Kühlschränke, Waschmaschinen, Fahrräder o. ä. aufstellen oder betreiben. Die vorhandenen Möbel sind nur in Absprache mit der Verwaltung umzuräumen
  • Abendruhe ist ab 18 Uhr, d.h. keine Instrumente, laute Musik, usw. Geräuschepegel in Zimmerlautstärke. Nachtruhe ist zwischen 22 Uhr – 6 Uhr Der Mieter ist verpflichtet, jede Störung von Mitbewohnern oder Anliegern (vor allem durch Lärm) insbesondere in der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr zu unterlassen. Bitte im Treppenhaus und in den Gängen stets leise sein.
  • Abendliche Feiern innerhalb Ihrer Wohnung sind nur mit Absprache der anliegenden Mietparteien und der Verwaltung mind. Zwei Tage vorab bekannt zu geben. Die Verwaltung behält sich die Zustimmung vor.
  • Haustiere sind nicht erlaubt, bzw. vorab bei der Verwaltung anzumelden .
  • Die Wohnung ist pfleglich und bedacht zu behandeln. Eventuelle Schäden innerhalb der Wohnung sind der Verwaltung umgehend zu melden. Sachschäden welche nicht auf Verschleiß oder Alterserscheinungen zurück zu führen sind, trägt der Mieter. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Mieters in den Mieträumen aufhalten.
  • Bitte trennen Sie der Umwelt zuliebe den Müll. Gesonderte Behälter finden Sie im Hof. Weiterhin bitten wir Sie Energie sparsam zu verbrauchen. ( z.B. : Licht beim verlassen Ihrer Räume löschen.)
  • Bitte schließen Sie beim verlassen der Wohnung Ihre Fenster, oder kippen diese. Es unterliegt Ihrer Verantwortung, die Wohnung abzuschließen. Wir übernehmen keine Haftung bei Diebstahl oder Einbruch.
  • Wir übernehmen keine Haftung für Schäden der am Haus oder im Hof, geparkten Fahrzeuge. Der Mieter ist verpflichtet, zum Abstellen seines Fahrzeuges ausschließlich die dafür vorgesehenen Stellplätze zu benutzen.
  • Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle im Treppenhaus oder Ihrer Wohnung.Der Vermieter ist von allen hieraus abzuleitenden Regressansprüchen freizustellen.
  • Die Wohnungen sind als Nichtraucherwohnungen deklariert, somit ist das Rauchen in der Wohnung als auch Treppenhaus untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Hausverwaltung das Recht vor, sämtliche Textilien (Vorhänge, Teppiche, Betten,Matratzen etc.), nach Auszug, zu Reinigen und dem Mieter in Rechnung zu stellen.
  • Der Hausmeister ist angehalten zum Zweck der Wohnungsinstandhaltung Ihre Sachen zu verschieben und zu bewegen.
  • Der Vermieter behält sich das Recht vor,  in dringenden Fällen bei Verdacht auf aufkommende Schäden oder um solche zu beheben, die Wohnungen ohne Voranmeldung zu betreten.
  • Sämtliche individuellen Vereinbarungen zur Hausordnung zwischen dem Mieter und der Verwaltung müssen schriftlich vorgenommen werden.

Sollten Sie Fragen zur Hausordnung haben, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Ihre Team der Altstadt Appartements

Hausordnung Altstadt-Appartements Augsburg

Hausordnung Altstadt-Appartements Augsburg

Zusatz : Hausordnung Wohngemeinschaft

  • Alle Bewohner sind für Ordnung und Sauberkeit im Hause verantwortlich.
  • Jeder Mieter hat sein Verhalten so einzurichten, daß die Mitbewohner möglichst wenig gestört werden. Gemeinschaftsräume
  • Die gemeinschaftlich genutzten Räume sind stets sauber zu halten. Werden sie unsauber angetroffen, soll jeder Mieter selbst abhelfen.
  • Jeder Mieter ist verpflichtet, die Wohnung zu verschließen als auch den Haupteingang zu schließen.
  • Der Anschluss von selbst mitgebrachten Heiz- und Kochgeräten in den Zimmern ist nicht gestattet.
  • Die Zimmer sind beim Verlassen abzuschließen. Die Altstadt Appartements Verwaltung haftet nicht für abhanden gekommene private Gegenstände.
  • Die Zimmer sind von den Mietern in Ordnung zu halten. Andere Mieter der Wohngemeinschaft sind durch Lärm, Unordnung oder Gerüche aus dem eigenen Zimmer zu verschonen.