AGBs – Allgemeine Geschäftsbedingungen / Datenschutz
FUX Altstadt-Appartements Augsburg
Hinweis: Die folgenden Bedingungen gelten für die Anmietung unserer möblierten Apartments / Wohnungen auf Zeit. Ergänzend gilt die Hausordnung, die Bestandteil der Mietbedingungen ist.
AGBs
- Vertragsschluss
Der Mietvertrag über die anliegende Wohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter und Vermieter unterschrieben und dem Vermieter zugegangen ist.
Die Wohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Wohnzwecke oder als Unterkunft während geschäftlichem Aufenthalt vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
Ergänzung: Jede (auch teilweise) Gebrauchsüberlassung an Dritte ist untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich durch den Vermieter genehmigt wurde.
Maßgeblich sind zudem die Regelungen der Hausordnung.
- Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten.
Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart
(z.B. zusätzliche Wünsche, Zwischenreinigung, Endreinigung), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind,
sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Wurde eine Anzahlung bzw. Kaution vereinbart, ist diese bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung bzw. 1. Miete ist spätestens bei Mietbeginn zu leisten.
Ergänzung: Gerät der Mieter mit Zahlungen in Verzug, können weitere Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) in tatsächlich entstandener Höhe berechnet werden.
- Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in vereinbarter Höhe.
Die Kaution ist mit Abschluß des Mietvertrages fällig und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.
Ergänzung: Der Vermieter ist berechtigt, berechtigte Ansprüche (z. B. offene Mietforderungen, nachweisbare Schäden, zusätzliche Reinigungsleistungen bei Verstößen gegen die Hausordnung) mit der Kaution zu verrechnen.
- Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 14.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung.
Zur Wohnungs- und Schlüsselübergabe soll ein Termin vereinbart werden.
Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und
etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter mitzuteilen.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinen Zustand übergeben.
Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Reinigen des Apartments lt. Mietvertrag, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Mülleimer.
Ergänzung: Bei verspäteter Abreise oder nicht vertragsgemäßer Rückgabe (z. B. starke Verschmutzung, fehlendes Inventar) können die dadurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.
Details ergeben sich aus dem Mietvertrag sowie der Hausordnung.
- Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der bei Vertragsabschluss vereinbarten Höhe zu leisten.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten.
Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Ergänzung: Bereits geleistete Zahlungen werden – soweit möglich – nach Verrechnung offener Ansprüche erstattet.
- Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet
oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
Ergänzung: Als vertragswidriges Verhalten gilt insbesondere auch ein schwerwiegender oder wiederholter Verstoß gegen die Hausordnung (z. B. Ruhestörung, unerlaubtes Rauchen, unerlaubte Tierhaltung, Untervermietung).
- Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
Ergänzung: Ansprüche auf Schadensersatz sind in Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig,
wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgußbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden.
Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen
(insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
Ergänzung: Der Mieter verpflichtet sich außerdem, die Regelungen der Hausordnung einzuhalten.
- Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten.
Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB.
Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
Ergänzung: Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese gesetzlich zwingend ist.
- Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden.
Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten.
Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
- Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Ergänzung: Sofern rechtlich zulässig, kann eine Vereinbarung auch in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail), wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien abgestimmt wurde.
Datenschutz
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